Die frühesten Belege für die Existenz einer Schützengesellschaft in Ebingen finden sich im Bestand A 213 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Es handelt sich dabei um Akten des Oberrats, der obersten Landesbehörde im frühneuzeitlichen Herzogtum Württemberg.(1) Sie überliefern einen Schriftwechsel zwischen der Stuttgarter Regierung und den lokalen Amtleuten in Ebingen und Balingen, der sich über die Jahre 1556 bis 1607 erstreckt. Auch die Ebinger Schützen selbst melden sich mit einem Bittgesuch an den Landesherrn direkt zu Wort.
Diese Dokumente, die im Anhang in Transkription wiedergegeben werden, zeigen die zentrale Rolle der Landesherrschaft bei der Gründung und der Organisation der Schützengesellschaften. Sie geben aber auch deutliche Hinweise auf die Konfliktlinien, an denen die Interessen des Fürsten und die Wünsche der Schützen aufeinander stießen. So werden wir Zeugen des zähen Ringens um die Finanzierung der Schießübungen oder können im Vorfeld des Dreißigjährigen Krieges den zunehmenden Streit um die Bewaffnung der Schützen greifen.
Dabei stand das Interesse des Fürsten am militärischen Potential eines mit kriegstauglichen Musketen und Hakenbüchsen ausgerüsteten Landesaufgebots dem Interesse der Bürger gegenüber, die lieber ihre Zielsicherheit mit den leichten Zielbüchsen verbessern wollten, um sich bei Schützenfesten gegenüber ihren Nachbarn auszuzeichnen. Die Doppelrolle der Schützengesellschaften zwischen militärischer Miliz und bürgerschaftlichem Freizeitvergnügen tritt hier deutlich zu Tage. Mit ihr verband sich ein Zielkonflikt zwischen Landesherrschaft und Untertanen, der erst mit der Einrichtung eines stehenden Heeres nach dem Dreißigjährigen Krieg an Brisanz verlor.
Das erste der im Anhang edierten Aktenstücke ist eine Supplik des Ebinger Schultheißen Stefan Genckhinger (2) an Herzog Christoph von Württemberg (reg. 1550–1568) vom 1. Juni 1556. Es handelt sich dabei um den ältesten bekannten Beleg für die Existenz einer Schützengesellschaft in Ebingen. Doch kann das Jahr 1556 nicht als Gründungsdatum für die Ebinger Schützengesellschaft gelten, denn diese hatte, wie der Supplik zu entnehmen ist, bereits längere Zeit, anscheinend sogar über mehrere Generationen hinweg Bestand.
Ihre Entstehung ist wohl im Zusammenhang mit der Neuordnung der württembergischen Militärverfassung seit 1481 zu sehen, durch die die Bürger und Bauern verstärkt zur Landesverteidigung heranzogen wurden, was in der Zeit der aufkommenden Söldnerheere eher ungewöhnlich war, gewissermaßen einen württembergischen Sonderweg darstellt. Dies führte dazu, dass in den meisten württembergischen Landstädten am Übergang vom 15. zum 16. Jahrhundert mit obrigkeitlicher Förderung Schützengesellschaften gegründet wurden, die als Teil des Landesaufgebots unter direkter Aufsicht der herzoglichen Regierung standen.(3)
Auch auf der Schwäbischen Alb sind Schützen früh belegt. So hören wir 1488 von einer Schützengesellschaft in Rosenfeld und für das Jahr 1553 sind die Balinger Büchsenschützen bezeugt.(4) Der Hinweis der Supplik von 1556, das auch in Ebingen schon längere Zeit eine Schützengesellschaft bestand, wird durch ein weiteres Indiz noch untermauert. Denn bereits im Jahre 1499 sind in einer Musterungsliste für Ebingen neben 20 Spießern, acht Hellebardenträgern und drei Reiswagen auch 16 Büchsenschützen erwähnt.(5) Die Ebinger Schützengesellschaft existierte also wahrscheinlich schon am Ende des 15. Jahrhunderts.
In der Supplik vom 1. Juni 1556 berichtet der Ebinger Schultheiß seinem Fürsten jedoch über den aktuellen Niedergang des dortigen Schützenwesens. Damit erfüllte er seine Pflichten als landesherrlicher Amtmann im Amt Ebingen, das aus der Stadt Ebingen und dem zu ihr gehörigen Dorf Bitz bestand.(6) Genckhinger führt aus, dass der Ebinger Schießplatz, der sehr alt sei, bereits in früherer Zeit einmal außer Gebrauch geraten wäre, woraufhin ein nicht genannter Württemberger Fürst die vermögenden Ebinger Bürger erneut zum Schießen angehalten habe. Nachdem nun das Schützenwesen wiederum im Niedergang begriffen war und nur noch einige arme Gesellen den Ebinger Schießplatz nutzten, bat der Schultheiß seinen Landesherrn um Gegenmaßnahmen, damit im Falle von Krieg oder Aufruhr ausreichend wehrhafte Bürger zur Verteidigung der Stadt zur Verfügung stünden.
Die herzogliche Kanzlei legte die Supplik am 11. Juli 1556 dem Oberrat unter der Leitung des Landhofmeisters vor. In der obersten Regierungsbehörde Württembergs wurde beschlossen, sich vom Obervogt zu Balingen über die Sachlage berichten zu lassen. Hans von Karpfen,(7) der als Obervogt zu Balingen auch für das Amt Ebingen zuständig war, reagierte mit seinem Schreiben vom 8. August auf diesen Befehl der herzoglichen Regierung (Nr. 2). Er bestätigte den Verfall des Ebinger Schützenwesens und empfahl Herzog Christoph, die Wiedereinrichtung der Ebinger Schützengesellschaft zu befehlen. Die landesherrliche Regierung war aber mit dieser Auskunft nicht zufrieden und forderte vom Obervogt einen detaillierten Bericht über die Zustände vor Ort.
Daraufhin berichtete der Balinger Obervogt am 1. September 1556 erneut nach Stuttgart (Nr. 3) und ging nun – gestützt auf die Auskünfte Stefan Genckhingers – genauer auf die Probleme der Ebinger Schützen ein. Die Beteiligung der Bürger in der Schützengesellschaft leide, so meldete von Karpfen, unter der zu geringen finanziellen Unterstützung durch den Landesherrn, die bei nur einem Schweizer Batzen pro Person läge. Dies führe dazu, dass die Bürger selbst die Kosten der Schießübungen tragen müssten. Darüber hinaus gäbe es drei Ebinger Bürger, die ihre Verpflichtung zur Teilnahme an den Schießübungen auf gemietete „freye burschen“ abwälzen würden. Den Weg der Besserung erblickte der Obervogt in einer höheren finanziellen Unterstützung durch den Landesherrn. Konkret empfahl er die Zahlung eines Monatssoldes, wie ihn Söldner erhalten würden, für wenigstens einen Monat pro Jahr.
In der Stuttgarter Regierung stieß diese kostspielige Empfehlung jedoch auf wenig Gegenliebe. Das Schreiben des Obervogts wurde zunächst zwischen verschiedenen Ratsgremien hin und her geschoben. Schließlich empfahlen die Räte der Rentkammer als der obersten Finanzbehörde, den Ebingern Schützen nicht mehr zu zahlen, als es sonst im Lande üblich sei, nämlich einen Gulden für 16 Schützen. Tatsächlich ist die Zahlung von „gewohnlichen vortheilgelt“ in dieser Höhe auch andernorts belegt.(8) Da bisher ein Schweizer Batzen pro Person gezahlt worden war und ein Gulden einen Wert von etwa 15 Batzen hatte, wurde die vom Balinger Obervogt empfohlene Erhöhung der Zuschüsse damit faktisch abgewiesen. Die Ebinger Schützen mussten also nach wie vor ihre Übungen weitgehend aus der eigenen Tasche finanzieren.
In einen ganz anderen Problemkreis führt der zweite Teil unserer Korrespondenz, der aus den Jahren 1600 bis 1607 stammt. In der von zunehmenden konfessionellen Spannungen geprägten Vorphase des Dreißigjährigen Krieges widmete der württembergische Herzog Friedrich I. (reg. 1593–1608) der militärischen Rolle der Schützengesellschaften zunehmende Aufmerksamkeit. Dies zeigt sein Mandat vom 27. Oktober 1600 (Nr. 4), in dem er unter Hinweis auf die gegenwärtige Kriegsgefahr einen stärkeren Beitrag der Untertanen zur Landesverteidigung einforderte.(9) Als konkrete Maßnahme befahl der Herzog die Ausrüstung der Schützengesellschaften mit kriegstauglichen Musketen, ein Projekt, mit dessen Durchführung der ehemaliger Söldnerführer und Leonberger Obervogt Burkhard Stickel betraut wurde.(10) Darüber hinaus wies Herzog Friedrich in seinem Mandat die Ober- und Untervögte zu Balingen an, dass überall im Oberamt Balingen, also auch in Ebingen, die Schützen ihre Schießübungen auf die militärisch relevanten Waffenarten zu beschränken hätten: Jeweils zwei Sonntage solle mit Hakenbüchsen und am dritten Sonntag mit Musketen geschossen werden.
Wie dieser Befehl die gesellschaftliche und kulturelle Funktion der Schützengesellschaften beeinträchtigte, zeigt schlaglichtartig das Gesuch der Ebinger Schützen vom Mai 1607 (Nr. 5). Unter Führung des Schützenmeisters baten die Ebinger Herzog Friedrich I. um die Rücknahme des landesherrlichen Mandats. Sie führten an, dass die ärmeren unter den 120 Mitgliedern ihrer Vereinigung die hohen Kosten des Übens mit den militärischen Waffen nicht tragen könnten – eine Erinnerung an die nach wie vor unzureichende Finanzierung der Schützengesellschaften. Vor allem aber regte sich in Ebingen Widerstand dagegen, dass durch die Beschränkung auf die Musketen und Hakenbüchsen kein Raum mehr für das Schießen mit den leichten Zielbüchsen oder Handrohren blieb. Gerade diese Fertigkeiten aber seien gefragt, wenn die Ebinger von benachbarten Schützengesellschaften „umb nachpurlicher kurzweil willen“ zum Wettschießen eingeladen würden. Solche Schützenfeste, zu denen sich etwa die Balinger, Ebinger und Hechinger Schützen gegenseitig einluden, sind gerade für die Jahre um 1600 gut belegt.(11)
In Ihrer Supplik baten die Ebinger Schützen deshalb um der „yebung, lust unnd kurtzweil“ willen den Landesherrn, zukünftig vier Sonntage lang mit Handrohren üben zu dürfen, das Schießen mit den soldatischen Hakenbüchsen und Musketen aber auf den fünften Sonntag zu beschränken, damit sie zukünftig bei den Schützenfesten ihrer Nachbarn besser bestehen könnten. Unterstützung für ihre Bitten fanden die Ebinger bei ihrem Schultheißen Christoph Geß,(12) der das Gesuch in seinem Begleitschreiben vom 20. Mai 1607 befürwortete (Nr. 6). Dabei argumentierte der Schultheiß auch mit dem Vergleich mit Balingen und Rosenfeld. Weil bei den Nachbarn mehr Raum für die Übung mit Ziel- oder Handrohren gelassen werde, wären die Ebinger bei Einladungen zu Schützenfesten durch die mangelnde Übung im Nachteil. Wenn der Fürst das verstärkte Üben mit den Zielrohren gestatten würde, sei zudem zu erwarten, dass sich noch mehr junge Ebinger den Schützen anschließen würden.
Im württembergischen Oberrat wurde die Ebinger Supplik am 27. Mai 1607 behandelt. Die Räte beschlossen zunächst, den für die Musketenbewaffnung im Herzogtum zuständigen Obervogt zu Leonberg um Stellungnahme zu bitten. Burkhard Stickel riet jedoch dazu, das Gesuch abzuweisen, weil es dem landesherrlichen Mandat und der mit ihm erreichten landeseinheitlichen Ordnung widerspräche (Nr. 7). Der Oberrat fordert daraufhin die Ober- und Untervögte zu Balingen auf, über die derzeitige Praxis bei den Schützen von Ebingen und Balingen zu berichten.
Der Rapport der Balinger Vögte Johann Friedrich von Tegernau(13) und Christoph Maier(14) (Nr. 8) macht deutlich, dass sich die Ebinger Schützen trotz ihrer Unzufriedenheit an die Vorgaben ihres Landesherrn hielten. Statt im vorgegebenen Rhythmus zwischen Musketen und Hakenbüchsen zu wechseln, hatte man allerdings das Üben mit den beiden Waffen personell aufgeteilt, d.h. 40 Schützen schossen mit Musketen, 80 mit den Hakenbüchsen. Im Stuttgarter Oberrat trafen solche Sonderwege jedoch ebenso wenig auf Verständnis wie das Anliegen der Ebinger. Die Räte sahen keinen Anlass, von den bisherigen Vorgaben abzusehen und bekräftigten in ihrer Antwort vom 3. Juli 1607 das Mandat des Jahres 1600. Zusätzlich ließen sie dem Schultheißen nun auch noch eine umfangreiche Ordnung zukommen, mit der die Übungen der Ebinger Schützen weiter geregelt werden sollten.
Inhaltlich bestätigte diese Ordnung, die wie das Mandat von 1600 in der einschlägigen Gesetzessammlung von August Ludwig Reyscher fehlt,(15) die Beschränkung auf die Musketen und Hakenbüchsen (Nr. 9). Darüber hinaus verpflichtete sie die Schützen auch noch zum Tragen soldatischer Handwaffen wie Degen oder Rapier während der Schießübungen, deren militärischer Charakter damit weiter betont wurde. Schließlich schärfte der Fürst den Schützen ein, sich mitsamt ihrer Ausrüstung stets in Bereitschaft zu halten, um im Kriegsfall auf landesherrlichen Befehl dem Landesaufgebot zur Verfügung zu stehen.
So wurde die militärische Funktion der Schützengesellschaften bestätigt, der Wunsch der Ebinger Schützen hingegen, neben dem Verteidigungsaspekt auch der Kunst des Schießens einen Platz einzuräumen, stieß bei der Landesherrschaft vorerst auf taube Ohren.
„Durchleuchtiger, hochgeporner fürst, genädiger herr, e.f.g.1 mein underthänig gehorsam willig dienst sonnders schüldigs underthanigs vleyß yederzeit bevoran berayt. Genädiger fürst und herr, e.f.g. gebe ich in underthaniger gehorsame zuvernemen, das ain alte zillstatt hir zu Ebingen ist, welche, wan sie also in abgang khomen, das schier khanier daran geschosenn, e.f.g. vorälter, hochlöblicher und säliger gedachtnus alwegen den statthafftigsten und vermögennlichsten burgern genädigen bevelch geben und gepieten lassen, an sollicher zillstatt zuschießenn. Dieweil dan nun angeregte zillstatt yetzunder widerumb dermassen in abganng, das schier khanier, so ainrs vermognus ist, sonnder allain arm gesellen und derselben wenig daran schiessen, das zubesorgen, wan kruegs läuff oder sonnst ufruren entstenden, wenig des schießens bericht erfundenn, derohalben mein underthänigs gutbedunckhen wer, hirinnen genädigs einsehnus zuthun etc. Soliches habe e.f.g., derselben e.f.g. ich mich hirmit underthänig bevelhen thu, in underthänigkhait nit verhalten sollen noch wöllen, umb genädigs und fürderliche antwurt pietende. Datum den 1. junii anno etc. 56. E.f.g. underthäniger gehorsamer schuldthais zu Ebingen Steffan Genckhinger“Erste urkundliche Erwähnung des Vereins – 1.Juni 1556
Die Geschichte der Ebinger Schützen ab 1606
An Freundschaftsschießen mit Nachbarorten werden in der Stadtrechnung solche mit Lautlingen und mit Hechingen erwähnt. Nach den Stadtrechnungen gibt auch die Stadt Ebingen jedem Schützen einen Zuschuss, und zwar 2 Batzen jährlich (die Stadtrechnungen sind ab 1600, anfangs mit großen Lücken, später vollständig erhalten). Die Stadt unterhält auf ihre Kosten Schützenstand, Schießmauer und Zeigerhaus (1606/07). Die Stadt gibt auch zum Endschießen jeweils einen Zuschuss
1619/20 wird der Gesellschaft der Büchsenschützen der Zuschuss für 171 Schützen gewährt.
1629/30 für 159 Schützen, die zwei Schützenmeister, Jerg Binder und Jakob Krimmel, haben.
1685 bringt Bürgermeister Hans Rominger bei einem Vogtgericht vor, die Schießstätte befinde sich an einem gefährlichen Ort, es könne leicht ein Unglück geschehen. Das wird bestätigt, mit Bürgermeister und Gericht wird ein anderer Platz ausgesucht, an den die Schießstätte gelegt werden kann.
1710 befiehlt der Herzog, man solle das Schießen besser pflegen, die Schießhäuser sollten aus der Amtkasse unterhalten werden. Der ursprüngliche Zweck der Schützengilden war, für die Bewachung und den Schutz der Städte, der Bürger und des Handels zu sorgen. Später gingen die Schützengesellschaften mehr und mehr dazu über, die Geselligkeit unter den Mitgliedern und schließlich auch unter den einzelnen Vereinigungen zu pflegen und auszubauen.(Im Jahr 1606/07 Freundschaftsschießen mit Lautlingen und Hechingen). Dieser herzogliche Aufruf mag als Beleg dafür dienen, dass das Schützenwesen im 18. Jahrhundert wenig gepflegt wurde. Dies änderte sich erst wieder im 19. Jahrhundert. So fanden sich dann in Ebingen im Jahre 1845 wieder einige Schützen um die lange Tradition fortzusetzen. Jedoch der Schießstand am Häringstein durfte aus Sicherheitsgründen nicht mehr beschossen werden, so dass die Schützengesellschaft in der damaligen Wirtschaft zur Kellenburg (Bitzer Steige) ein Schießhaus eingerichtet hat. Es wurde in Richtung Mühlesteigstrasse geschossen. Sehr bald wurde auch dort das Schießen eingestellt, die Stadt vergrößerte sich, so dass eine Schießstätte außerhalb des Wohngebietes gesucht werden musste.
Im Jahr 1850 wurde hinter dem Postschutzgebäude (Gaisenhäusle) ein neuer Schießstand eingerichtet, der viele Wünsche offen ließ und viele Mängel zeigte. Im Protokoll vom 22.Juni 1850 ist zu lesen: „Zimmermeister Ast wird beauftragt, das Dach der Schießhütte so nachzulegen, dass es wirklich Schutz gegen Regen gewährt. Zugleich wird beschlossen, während des Nachlegens die Fugen zwischen den Brettern auf Kosten der Gesellschaft durch einen Tagelöhner mit Moos verstopfen und hernach das ganze Dach überteeren zu lassen.“ Wiederum kam das Schießen in Ebingen zum Erliegen. Der Schützenstand auf dem Weg zu den Kühbuchen bot keinerlei Sicherheiten, die Spaziergänger mussten den Kugeln ausweichen. Das Schützenhaus wurde um fl 50 an Schmid zum Fuchsen verkauft.
Im Protokoll von 1877 lesen wir. „Nachdem die Mitglieder jahrelang nach einem günstigen Platz Umschau hielten, kam Albert Sauter (der sehr rührig war) auf eine gute Idee. Nach seiner Ansicht waren im Bühltale auf dem Keller von Schempp zum Paradies (heutige Ulrichstr./Beethovenstr.) für eine Schießhalle mit Restaurationslokal ein weiteres Stockwerk aufzuführen.“ (Die Schützenstrasse und der Schützengarten verdanken ihren Namen der Schützengesellschaft)
Am 14.Oktober 1879 wurde das Schützenhaus mit einem Preisschießen eingeweiht, zu dem Schützenvereine Balingen und Sigmaringen eingeladen wurden. Balingen beteiligte sich mit 40 Mann und brachte die Musik mit, es entwickelte sich ein geselliges Beisammensein.
1880 wurde ein Schützenball veranstaltet und im gleichen Jahr ein Waldfest, zu dem die Onstmettinger Musik durch ihre Leistungen sämtliche Teilnehmer erfreute (Protokoll vom 02.08.1880). In diesem Haus wurde bis 1888 geschossen, dann verkaufte die Schützengesellschaft das Schützenhaus um 800 RM an Schempp zum Paradies.
Im Herbst 1900 ist die Mitgliederzahl der Schützengesellschaft auf 21 gesunken. Jedoch diese 21 haben den Bau eines neuen, massiven Schützenhauses an der Hukelturensteige (Kleemeisterhütte) beschlossen. Bei Mitgliedern wurden Darlehen aufgenommen (die später nie zurückbezahlt wurden) und nachdem am 01.Juli 1901 die Genehmigungsurkunde vom königlichen Oberamt Balingen eingegangen war, wurde begonnen. Vielleicht auch schon vorher, denn das Einweihungsschießen war bereits am 22.September 1901, zu dem die Schützenvereine Balingen, Hechingen und Gammertingen eingeladen wurden. 60 Schützen nahmen am Eröffnungsschießen teil, die Schützen marschierten mit Musik vom Schützenhaus zum „Schiff“ zur Preisverteilung.
Von 1902 – 1918 sind leider keine Aufzeichnungen vorhanden.
Im Februar 1934 wurde das Anwesen um das Schützenhaus in der Hukelturensteige (heute Georg-Büchner-Strasse) käuflich erworben. Das Kreisschießen des damaligen Schützenkreises Schwarzwald-Zollern wurde am 15. und 16. Juni 1935 in Ebingen abgehalten.
1936 beschloss die Schützenversammlung den 300 Meter-Stand auf Grund eines Schreibens vom württ. Polizeiamt Ebingen auf 175 Meter zu verkürzen, da er nicht mehr den Sicherheitsbestimmungen entsprach. Aus dem Protokoll vom 23. Januar 1936: „Das zeitige Inordnungbringen des Standes konnte wegen der Blutvergiftung des Schützenbruders J. Saile nicht erfolgen…..“. Bei der Schützenversammlung im Eintrachtshaus am 07.April 1936 wurde eine neue Satzung angenommen.
Aus dem Protokoll vom 12.September 1936: „…ferner wurde beschlossen, dass das Gansessen im Eintrachtshaus bei Schützenbruder Ziegler stattfinden soll, die Schützengesellschaft kauft aber wie in den früheren Jahren wieder selbst die Gänse ein, da sie in den letzten Jahren immer kleiner wurden.“ – mit diesen Worten schloss Oberschützenmeister Jakob Saile die Versammlung.
„Am 14.November 1936 hielten wir im Eintrachtshaus unser alljährliches Gansessen ab. Die SG hat einen guten Zug gemacht, indem sie die Gänse selber einkaufte. Denn die aufkommenden Zweifel, dass die Gänse überhaupt nicht mehr so groß werden wie früher, waren beim Anblick der servierten Viertel sofort zerstreut. Die Teller waren beinahe zu klein. Gezeichnet J. Saile.“
Anmerkung der Verfasser: Bei der Durchsicht der Protokolle betreffend des „traditionellen Gansessen“ fiel uns folgende Bemerkung auf: „….Anfang November beschloss die Schützengesellschaft das Jahr 1938 durch das traditionelle Gansessen im Eintrachtshaus zu beenden, wobei zu bemerken ist, dass die Teilnahme am Gansessen im Gegensatz zu anderen Veranstaltungen immer tadellos ist.“
Im Rückblick auf das Jahr 1938 wird uns mitgeteilt, dass die SG Ebingen auch an auswärtigen Schießen mit Erfolg teilgenommen hat, wie z.B. am Verbrüderungsschießen in Dornbirn nach dem Anschluss Österreichs, Befreiungsschießen in Passau, Jubiläumsschießen in Konstanz und Volksfestschießen in Stuttgart, wobei nur die größten Veranstaltungen erwähnt sind.
Die Mitgliederversammlung im Gasthaus „Rad“ in Ebingen vom 19. Mai 1939 hat die neue Einheitssatzung angenommen.
Durch Ausbruch des Krieges im September 1939 mussten auch viele Mitglieder der Schützengesellschaft Ebingen ins Feld ziehen – damals hoffte man auf eine baldige und siegreiche Heimkehr. Die Übungsschießen wurden bis zum Kriegsende 1945 durchgeführt, aus dieser Zeit existieren durch Kriegseinwirkungen keine Aufzeichnungen mehr. Die französische Militärverwaltung verbot den Gebrauch von Feuerwaffen. Nach kurzzeitigem, gewaltsamen Niedergang durch die Fremdherrschaft gelang die Wiederbelebung 1951.
Im Herbst 1951 fanden sich acht Mitglieder, die den Mut fanden, die Schützengesellschaft wieder ins Leben zurückzurufen. Zunächst musste ein Vorsitzender gefunden werden, der nicht in der NSDAP Mitglied war. Der in früheren Jahren schon einmal als Vorsitzender tätig gewesene Julius Rominger stellte sich zur Verfügung. Der Anfang war sehr schwer, es fehlte nicht nur die Schießanlage, sondern auch die Waffen. Nur ganz vereinzelt kamen die 1945 verborgenen Waffen wieder ans Tageslicht. In mühevoller Kleinarbeit ist es gelungen, das Schützenhaus von der Stadt Ebingen zurückzugewinnen. Es wurde sofort von uns an die Stadt verkauft und somit war der Grundstock für eine neue Kleinkaliber- Schießanlage vorhanden. Sie entstand an der Galgenhalde auf Hochgericht 1 und wurde nach modernsten Richtlinien erstellt.
Am 12. und 13. Juli 1958 fand das Eröffnungsschießen statt. Bürgermeister Kircher und die Gemeinderäte waren bei der Einweihungsfeier anwesend. Oberschützenmeister Frommlet brachte den Dank an die Stadtverwaltung und an die Firma Groz-Beckert zum Ausdruck, ohne deren großzügiges Entgegenkommen es nicht möglich gewesen wäre, eine moderne Kleinkaliber- Schießanlage zu erbauen.
Überall im Land gewann nun das Luftgewehrschießen immer mehr an Bedeutung. Einige Mitglieder der Schützengesellschaft richteten in einem Nebengebäude des Gasthofs „Schatten“ eine Luftgewehrschießanlage mit fünf Ständen ein, auf der jede Woche geübt wurde. Nun war es möglich in Ebingen Kreismeisterschaften abzuhalten, da im ganzen Kreis Balingen, Ebingen der einzige Ort war, der intakte Schießanlagen hatte. Trotzdem stand für die Verantwortlichen des Vereins fest, dass das Luftgewehrschießen im „Schatten“ nur ein Provisorium sein konnte. Die Bemühungen der Vereinsleitung zielten darauf hinaus, neben dem KK-Schießstand einen Luftgewehrschießstand und einen Schützen-aufenthaltsraum zu erstellen. Wiederum fanden sich Geldgeber, so dass die Vereinsleitung mit Unterstützung durch Eigenleistung der Mitglieder es wagen konnte, auch dieses Projekt in Angriff zu nehmen.
Im Frühjahr 1962 war es dann soweit, das Haus konnte seiner Bestimmung übergeben werden. Oberbürgermeister Dr. Hoss, der bei den Einweihungsfeierlichkeiten anwesend war, wünschte dem wackeren und zielbewussten Verein alles Gute für die Zukunft. Die Schützengesellschaft war nun bestens ausgerüstet und gestaltete ihr Vereinsleben, feierte Feste und Jubiläen und die sportlichen Erfolge.
Im April 1970 löste Manfred Werner den bisherigen OSM Josef Frommlet ab, die Schützengesellschaft zählte damals 171 Mitglieder.
Der neue Oberschützenmeister Manfred Werner und sein Stellvertreter Karl Hotz wurden dann gleich mit einer großen Aufgabe konfrontiert. Zügig, aber noch mit vielen Schwierigkeiten, entstand ein neuer Pistolenstand hinter dem Schützenhaus auf Hochgericht 3. Im März 1971 konnte der Schießbetrieb im Pistolenstand aufgenommen werden. Manfred Werner, der im unermüdlichen Einsatz für den Schießsport tätig war, wurde 1970 zum stellvertretenden Landesjugendschützenmeister gewählt.
1979 wurde Manfred Werner von Max Willbold abgelöst. Max Willbold war von 1965 bis 1975 Kreisoberschützenmeister und war ein alter Hase im Schützenwesen. Bis zu seinem frühen Tode im Alter von 58 Jahren war er Oberschützenmeister der Schützengesellschaft Ebingen.
Diese so früh entstandene Führungslücke schloss 1981 Werner Endlichhofer, zu seinem Stellvertreter wurde Peter Vogt gewählt. Von Anfang an setzten sie sich drei Schwerpunkte. Das waren notwendige Baumaßnahmen, Traditionspflege und Jugendförderung. Aus sicherheitstechnischen Gründen wurde 1982 der Kleinkaliberstand zu einem Problem. Schon bald wurden Berechnungen für einen entsprechenden Neubau begonnen, nachdem erforderliche Bauanträge alle Hürden und Behörden passiert hatten, konnte mit dem Teilabriss des alten KK-Standes begonnen und mit dem Neubau fortgesetzt werden. Helle und freundliche Räume wurden mit den Einrichtungen und Arbeitsmitteln nach modernsten Erkenntnissen der Technik und Architektur ausgestattet und 1985 in Betrieb genommen.
1988 wurde Werner Endlichhofer von Peter Vogt als OSM abgelöst. Zu seinem Stellvertreter wurde Frank Bogenschütz als Schützenmeister gewählt. Während der Amtszeit von Oberschützenmeister Peter Vogt wurde das Bauvorhaben für die Erstellung eines Pistolenstandes integriert ins Schützenhaus und der Halbüberdachung der 100 – Bahnen in Angriff genommen. Die Bauvoranfrage wurde von Schützenbruder Richard Roth bis zur Genehmigung vorangetrieben. Bei dem Projekt handelt es sich um die Erstellung eines modernen, überdachten Pistolenschießstandes mit 10 Schießbahnen; Halbüberdachung der 100-Meter-Gewehranlage und der Erstellung eines Funktionsgebäudes.
Im Jahre 1993 legt Oberschützenmeister Vogt aus gesundheitlichen Gründen sein Amt nieder, die Mitgliederversammlung wählte Heinz Kasik zum neuen Oberschützenmeister – Frank Bogenschütz bleibt Schützenmeister. Ehrenoberschützenmeister Manfred Werner und Peter Vogt werden von der Versammlung zu Schützenräten ernannt, in Anerkennung ihrer langjährigen Mitarbeit im Verein.
Ab 1995 wurde die Planung des Neubauvorhaben wieder aufgenommen und gegen alle Widerstände von Innen und Außen erfolgte im April 1997 der Baubeginn. Ein Großprojekt wurde in Angriff genommen, sowohl die Gewehrschießanlage als auch die Pistolenstände und das Wirtschaftsgebäude sind in massiver Bauweise erstellt worden. Die weitsichtige Planung sah die Überdachung der Feuerwaffenstände und ein Funktionsgebäude mit sanitären Anlagen, Küche Personalraum und Dusche vor. Neben den auszuführenden Bauarbeiten musste auch der normale Betrieb aufrechterhalten werden, allein diese Tatsache verdeutlicht, welche großen Aufgaben bewältigt wurden. Allen Verantwortlichen war klar, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um ein Großprojekt handelt, bei dem viel persönliches Engagement von Nöten war.
Die Mitgliederversammlung 2001 wählte Frank Bogenschütz einstimmig zum neuen Oberschützenmeister der SGE, Stellvertreter wurden Wolfgang Lais und Claus-Peter Krimmel. Als erste Amtshandlung gab er der Schützengesellschaft den neuen Namen: Schützengesellschaft Ebingen 1556 e.V., dies bestätigte die Mitgliederversammlung ebenfalls einstimmig. Dies war möglich geworden nachdem die jahrelangen Nachforschungen in den Landes- und Staatsarchiven von Erfolg gekrönt wurden. Die zum jetzigen Zeitpunkt früheste Erwähnung der Schützengesellschaft in Ebingen ist durch das Dokument A213 des Hauptstaatsarchivs in Stuttgart eindeutig belegt.
Seit 2001 führt die SGE wieder eine Stadtmeisterschaft durch, an der sich Vereine, Firmen und Kameradschaften rege beteiligen.
Nach jahrelanger Bautätigkeit neben dem normalen Betrieb her, war es nun endlich soweit:
Im September 2003 wurde die Einweihung der neuen Schießanlagen, des Wirtschaftsgebäudes und der Sonnenterasse mit einem gelungenen Festwochenende gefeiert. Nach der Erstellung der Bogenschießanlage auf der 100-Meterbahn wurde nach 6-jähriger Bauzeit 2003 die Bauphase abgeschlossen. Durch die Neugründung der Bogenabteilung 2004 kann die SGE nun mehr fast alle Disziplinen des DSB und anderer Schießverbände anbieten.
Die Mitgliederversammlung 2006 wählte Andreas Alber zum 1. Schützenmeister.
Am 09. und 10. September 2006 feiert die Schützengesellschaft Ebingen 1556 e.V. mit Stolz ihr 450 – jähriges Bestehen. Am Festabend nimmt OSM Bogenschütz die Glückwünsche und Ehrengaben der Schützenverbände, der Reservisten Kameradschaft und der Stadt Albstadt durch Oberbürgermeister Dr. Jürgen Gneveckow entgegen.
Die Mitgliederversammlung 2019 ehrte den 1. Schützenmeister.Andreas Alber, der sich nicht mehr zur Wahl stellte, mit dem Verdienstehrenzeichen in Silber des Württembergischen Schützenverbandes und erhielt von der SGE das Verdienstkreuz mit Eichenlaub.
Die Mitgliederversammlung wählte Klaus-Dieter Oehrle zum 2 Schützenmeister, Manfred Federmann stellte sich nicht mehr zur Wahl. Er wurde von der Mitgliederversammlung zum Ehrenschützenmeister ernannt.
Die Schützengesellschaft steht heute mit modernen Schießständen, einem breit gefächerten Schießangebot und funktionellem Wirtschaftsgebäude auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung.
Schriftumsnachweise
[1] Vgl. Hans-Martin Maurer u.a. (Bearb.), Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart. Altwürttembergisches Archiv (A-Bestände) (Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg; 32), 2. erw. Auflage, Stuttgart 1999, 90–106.
[2] Stefan Genckhinger ist 1550, 1555 und 1575 als Schultheiß bzw. Untervogt zu Ebingen belegt. Vgl. Eberhard Emil von Georgii-Georgenau (Hg.), Fürstlich Württembergisch Dienerbuch vom 9. bis zum 19. Jahrhundert, Stuttgart 1877, 422; Walther Pfeilsticker (Bearb.), Neues Württembergisches Dienerbuch, 3 Bde., Stuttgart 1957–1974, hier Bd. 2, § 2324.
[3] Vgl. hier und für die folgenden Erläuterungen: Manfred Scheck, Von Schützen und Spießern. Das wehrhafte Vaihingen im Spiegel der Musterungslisten 1521–1633, in: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 52 (1993), 137–153; Joachim Fischer, Landesverteidigung, in: Württemberg im Spätmittelalter. Ausstellung des Hauptstaatsarchivs und der Württembergischen Landesbibliothek, Katalog, Stuttgart 1985, 90–92; P. Weizsäcker, Beiträge zum Schützenwesen unter den württembergischen Herzögen, in: Württembergisches Vierteljahrsheft für Landesgeschichte 4 (1881), 128–133, 215–218; Theo Reintges, Ursprung und Wesen der spätmittelalterlichen Schützengesellschaften (Rheinisches Archiv; 58), Bonn 1963.
[4] Vgl. Hans Jänichen, Geschichtliche Grundlagen. Mittelalter und Neuzeit, in: Der Landkreis Balingen. Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 1, Balingen 1960, 206–365, hier 248.
[5] Vgl. ebd., 249.
[6] Vgl. Volker Trugenberger, „Ob den portten drey hirschhorn in gelben veld“. Die württembergische Amtsstadt im 15. und 16. Jahrhundert, in: Jürgen Treffeisen/Kurt Andermann (Hgg.), Landesherrliche Städte in Südwestdeutschland (Oberrheinische Studien; 12), Sigmaringen 1994, 131–156, hier 135.
[7] Hans von Karpfen war 1553–1557 Obervogt zu Balingen, er ging dann als Obervogt nach Tuttlingen. Vgl. Pfeilsticker (wie Anm. 2), Bd. 2, § 2163.
[8] Vgl. Scheck (wie Anm. 3), 141.
[9] Dieses Mandat fehlt in der einschlägigen Gesetzessammlung von August Ludwig Reyscher. Vgl. August Ludwig Reyscher (Hg.), Vollständige, historisch und kritisch bearbeitete Sammlung der württembergischen Gesetze, Bd. 19/1: Sammlung der württembergischen Kriegsgesetze, Erster Teil, 1360–1800, Tübingen 1849.
[10] Burkhard Stickel d.J. (1541–1613), Obervogt zu Leonberg 1592–1613, Oberleutnant und Kriegsrat, ehemaliger Landsknechtshauptmann. Vgl. Pfeilsticker (wie Anm. 2), Bd. 2, § 2532.
[11] Vgl. Jänichen (wie Anm. 4), 248.
[12] Christoph Geß († 1615), 1606–1615 Untervogt oder Schultheiß zu Ebingen. Vgl. Pfeilsticker (wie Anm. 2), Bd. 1, § 2324.
[13] Johann Friedrich von Tegernau (Degernau), genannt König, 1599–1634 Obervogt von Balingen. Vgl. Pfeilsticker (wie Anm. 2), Bd. 2, § 2164.
[14] Christoph Maier, 1598–1608 Untervogt zu Balingen. Vgl. ebd., § 2168.
[15] Siehe Anm. 9.