Zum Inhalt springen

Mitgliedschaft

In der Regel gilt folgender Ablauf:

In einem persönlichen Gespräch / Termin unserem Schützenhaus können wir Ihnen den Verein und seine Abteilungen vorstellen.
Die Aufnahme als Mitglied ist erst nach der Probezeit (aus der kein Anrecht auf eine Aufnahme abgeleitet werden kann), zu drei festgelegten Zeiten möglich. In dieser Probezeit lernen Sie unter Aufsicht eines Übungsleiters den Umgang mit den Vereinswaffen / Vereinsbogen und Ihre Schützenkameraden kennen. In dieser Übungsphase können beide Seiten prüfen, ob sie zueinander passen. Als Entscheidungshilfe kann der umseitige Durchlaufplan dienen. Für diese Probezeit wird eine Standbenutzungsgebühr im Voraus in bar erhoben. Erwachsene 50 €, Jugendliche ab 16 Jahren 40 €. Eine Rückerstattung oder Verrechnung mit der Aufnahmegebühr erfolgt nicht. Sollten Sie die Lust am Schießsport verlieren oder sollte die SGE sich gegen eine Aufnahme entscheiden, werden die Kosten ebenfalls nicht zurückerstattet. Danach können Sie den Aufnahmeantrag stellen. Es gibt 3 Aufnahmetermine pro Jahr: 01. Januar, 01. Mai und 01. September. Über den Antrag wird der Vorstand entscheiden. Zur Aufnahme in die Schützengesellschaft bitten wir Sie, dem Vorstand ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge vorzulegen. Eine evtl. Ablehnung muss nicht begründet werden.

Gebührenordnung Stand 01.01.2022 (Gebührenordnung siehe Aushang im Schützenhaus)

Aufnahmebeitrag (nicht für Jugendliche und weitere Familienangehörige)100,00 €
Jahresbeitrag Erwachsene100,00 €
Jahresbeitrag Ehepaare 150,00 €
Jahresbeitrag für Familien160,00 €
Jahresbeitrag für Jugendliche35,00 €
Gebührenordnung